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Neosid-Transponder für die Durchführungsordnung (EU) 2018/608 im Schiffsverkehr

Im April 2018 wurde die neue Durchführungsordnung (EU) 2018/608 von der Europäischen Komission erlassen. Die Durchführungsordnung ist auf die Richtline 2014/90/EU gestützt.

Die Durchführungsverordnung beschreibt unter anderem die technischen Kriterien zur elektronischen Kennzeichnung von Schiffsausrüstungen.

Diese Maßnahmen wurden getroffen, um die Sicherheit im Seeverkehr zu erhöhen und die Umweltverschmutzung durch Schiffe zu verringern. Die elektronische Kennzeichnung der Ausrüstung soll dies unterstützen.

Im Anhang zur Verordnung (Punkt 2.1. RFID-Kennzeichnungen) ist die Verwendung von RFID-Transpondern beschrieben. Als Auszug:

Die elektronische Kennzeichnung muss an der betreffenden Schiffsausrüstung sicher und dauerhaft angebracht werden …

Die von Neosid für die besonders raue Umgebung entwickelte Produktfamilie NeoTAG® ist hier bestens geeignet. Unter härtesten Einsatzbedingungen beweist diese Produktreihe ihre einzigartige Robustheit. Durch das Einpressen der NeoTAG®-Plug in eine Bohrung kann der NeoTAG auch gegen mechanische Beeinflussungen bestens geschützt werden. Der Hochleistungskunststoff des Gehäuses sorgt zudem für beste Beständigkeit gegen chemische Beeinflussungen.

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